News
Neue Regelungen für freie Dienstnehmer

Kündigungsfristen und Kündigungstermine
Bisher konnten Kündigungsfristen und Kündigungstermine in freien Dienstverträgen individuell vereinbart werden. Seit 1.1.2026 sind auch bei freien Dienstverträgen Kündigungsfristen und Kündigungstermine gesetzlich geregelt.
Ein freier Dienstvertrag kann danach in den ersten beiden Jahren nur mit einer Mindestkündigungsfrist von vier Wochen aufgelöst werden. Nach dem zweiten Dienstjahr verlängert sich diese Frist auf sechs Wochen. Mangels einer für den freien Dienstnehmer günstigeren Vereinbarung ist eine Kündigung zum 15. oder zum Monatsende möglich.
Der erste Monat eines freien Dienstverhältnisses kann als Probemonat festgelegt werden. Im Probemonat kann der freie Dienstvertrag von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
Die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind für freie Dienstverhältnisse anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Sie gelten jedoch auch für einen bereits davor begonnenen freien Dienstvertrag, wenn dieser keine Kündigungsregelung vorsieht.
Kollektivvertrag für freie Dienstnehmer
Aufgrund einer Änderung im Arbeitsverfassungsgesetz kann ab 2026 für freie Dienstnehmer ein Kollektivvertrag abgeschlossen beziehungsweise können ab 2026 freie Dienstnehmer in die Anwendung bestehender Kollektivverträge einbezogen werden. Eine Verpflichtung zur Berücksichtigung freier Dienstnehmer in Kollektivverträgen sieht die Neuregelung jedoch nicht vor. Unverändert gelten Betriebsvereinbarungen für freie Dienstnehmer nicht und ist für diese das Arbeitszeitgesetz und das Urlaubsgesetz nicht anwendbar.
Zusätzliche Pflichtangaben im Dienstzettel
Schon bisher sind Dienstgeber freier Dienstnehmer verpflichtet, ihren freien Dienstnehmern einen Dienstzettel auszustellen. Seit 1.1.2026 muss im Dienstzettel zusätzlich der anwendbare Kollektivvertrag, die geltende Satzung, der Mindestlohntarif sowie der Ort im Betrieb angeben werden, an dem diese Regelungen eingesehen werden können.
Hinweis
Beachten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kündigung von freien Dienstverhältnissen sowie die Pflichtangaben im Dienstzettel beim Abschluss eines neuen freien Dienstvertrags.
